Durch den Einsatz von Seitengitters wird das Risiko des versehentlichen Herausfallens von Patienten aus dem Pflegebett verringert.
Wenn zwischen Matratzenoberfläche und der Oberkante der Seitengitter nicht mindestens 22 cm Abstand sind, muss eine Seitengittererhöhung eingesetzt werden.
Matratzenhöhe M: 15 cm < M = 26 cm
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